Gesetze / Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung HZAZustV 2020 § 12 Hauptzollamt Erfurt Bund Historische Fassung — Stand 10.01.2020 bis 02.07.2026. Zur aktuellen Fassung → Dem Hauptzollamt Erfurt wird die Zuständigkeit für die Außenwirtschaftsprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, des Hauptzollamts Dresden übertragen.